Ringversuche zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen
Handlungsempfehlung zur Qualitätsgesicherten Eigenkontrolle zur Unterstützung der amtlichen Überwachung auf kommunalen Kläranlagen
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg hat in den o.g.
Handlungsempfehlungen ein System vorgestellt, dessen Anwendung es den Betreibern von Kläranlagen ermöglicht, die Eigenkontrolle ihrer
Anlage so aufzuwerten, dass die amtliche Überwachung auf ein Mindestmaß reduziert werden kann.
Dafür ist eine Qualitätssicherung der Eigenkontrollanalytik nach ATV A704 notwendig, die im Rahmen einer Begehung von unabhängigen
Dritten überprüft wird. Zusätzlich ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den diesbezüglichen Ringversuchen
der AQS Baden-Württemberg am ISWA zu erbringen.
Nähere Einzelheiten können der Handlungsempfehlung entnommen werden, die beim
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg erhältlich ist.
Ringversuch
Die AQS Baden-Württemberg am ISWA führt einmal im Jahr einen Ringversuch zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen durch. Folgende Parameter sind dabei zu bestimmen:
- CSB
- Gesamt-Stickstoff
- Nitrat-Stickstoff
- Ammonium-Stickstoff
- Gesamt-Phosphor
- TOC (optional)
Die Analysen sind in der Regel mit Betriebsmethoden durchzuführen.
Aus- und Bewertung
Die Aus- und Bewertung dieser Ringversuche richtet sich nach den Vorgaben der DIN 38402 - A45 und des LAWA- Merkblatts A-3
("Ringversuche zur externen Qualitätsprüfung von Laboratorien" aus LAWA: AQS-Merkblätter zur Wasser-,
Abwasser- und Schlammuntersuchung, Erich Schmidt Verlag).
Die Festlegung des Vorgabewertes erfolgt in der Regel auf der Basis des robusten Mittelwerts der Messergebnisse aller
Teilnehmer. Der Ringversuchsleiter kann im Einzelfall die Vorgabewerte auch aus den Einwaagen der aufgestockten Proben
berechnen. Dazu muss der Gehalt des Analyten in der verwendeten Matrix mit hoher Genauigkeit bekannt sein. Dieser Wert kann
analog zum Verfahren der Standardaddition aus den Ergebnissen der Laboratorien und den Einwaagen ermittelt werden.
Die für die Berechnung der ZU-Scores notwendige Standardabweichung ergibt sich ebenfalls
aus den Messergebnissen der teilnehmenden Laboratorien. Wann immer möglich wird die in DIN 38402 - A45 beschriebene
Varianzfunktion bei der Festsetzung der Zielstandardabweichung herangezogen. Der Ringversuchsleiter
legt vor der Durchführung des Ringversuchs Ober- und Untergrenzen für die Standardabweichung fest, die
verhindern sollen, dass die Toleranzgrenzen und damit die Qualitätsanforderungen an die Laboratorien zu scharf oder
zu lasch werden.
Alle teilnehmenden Laboratorien erhalten nach Abschluss der Auswertung ein Ergebnisbewertungsblatt, aus dem für alle
Messwerte durch Kennzeichnung mit "+" bzw. "-" die Bewertung dieses Einzelwertes hervorgeht. Daneben
wird für jeden Parameter dokumentiert, ob er "erfolgreich" oder "nicht erfolgreich" bestimmt wurde.
Als "erfolgreich" bestimmt werden die Parameter klassifiziert, bei denen mindestens 50% der Messwerte innerhalb der
Toleranzgrenzen liegen. Parameter, für die keine Messwerte abgegeben wurden, werden mit "nicht teilgenommen"
gekennzeichnet.
Wenn mindestens 80% der im Ringversuch zu bestimmenden Werte positiv bewertet werden konnten und mindestens 80% der Parameter
des Ringversuchs als "erfolgreich bestimmt" bestätigt werden konnten, wird die Ringversuchsteilnahme als insgesamt
"erfolgreich" bewertet. "Erfolgreich" bzw. "nicht erfolgreich" wird ebenfalls auf dem
Ergebnisbewertungsblatt vermerkt. Die "erfolgreichen" Ringversuchsteilnehmer erhalten zusätzlich eine Bescheinigung
über die erfolgreiche Teilnahme in Form einer Urkunde.
Selbstverständlich erhalten die Teilnehmer auch eine ausführliche Auswertebroschüre, in der die
Ergebnisse aller teilnehmenden Laboratorien in anonymisierter Form enthalten und tabellarisch und graphisch
aufgearbeitet sind. Diese Broschüren sind auch hier auf der Internetseite der AQS Baden-Württemberg
verfügbar.

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