Ringversuche Abwasser

Länderübergreifende Ringversuche (LÜRV) - Ringversuchsprogramm - Aus- und Bewertung

Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat im AQS-Merkblatt A-3 zur Wasser-, Abwasser und Schlammuntersuchung die Art und Weise der Durchführung von Ringversuchen im gesetzlich geregelten Umweltbereich festgelegt.
Um diese Ringversuche bundesweit einheitlich und harmonisiert durchzuführen, haben sich Ringversuchsveranstalter der Länder und Vertreter von Notifizierungsstellen der Länder in einer Planungsgruppe unter Aufsicht des zuständigen LAWA-Unterausschusses zusammen gefunden. Dabei sind folgende Ringversuchsveranstalter beteiligt:

Die Planungsgruppe legt dabei alle Eckpunkte zu diesem Ringversuch gemeinsam fest und die Ringversuche werden dann von mehreren Ringversuchsveranstaltern gleichzeitig in identischer Weise durchgeführt.

Das Ringversuchsprogramm richtet sich nach den Anforderungen des Fachmoduls Wasser, in dem die Parameter, die für die Wasseruntersuchungen im gesetzlich geregelten Umweltbereich relevant sind, in mehrere Teilbereiche untergliedert sind:

  • Teilbereich 1: Probenahme und allgemeine Kenngrößen
  • Teilbereich 2: Fotometrie, Ionenchromatografie,Maßanalyse
  • Teilbereich 3: Elementanalytik
  • Teilbereich 4/5: Gruppen- und Summenparameter
  • Teilbereich 6: Gaschromatografische Verfahren
  • Teilbereich 7: HPLC-Verfahren
  • Teilbereich 8: Mikrobiologische Verfahren
  • Teilbereich 9.1: Biologische Verfahren, Biotests (Teil 1)
  • Teilbereich 9.2: Biologische Verfahren, Biotests (Teil 2)

Das Fachmodul Wasser finden Sie im Recherchesystem Messstellen und Sachverständige der LAWA.

Das Ringversuchsprogramm wird auf Vorschlag der Planungsgruppe vom Expertenkreis AQS des Ständigen Ausschusses Oberirdische Gewässer und Küstengewässer der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser festgelegt.

Die Aus- und Bewertung dieser Ringversuche richtet sich nach den Vorgaben der DIN 38402 - A45 und des LAWA- Merkblatts A-3 ("Ringversuche zur externen Qualitätsprüfung von Laboratorien" aus LAWA: AQS-Merkblätter zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung).
Die Festlegung des zugewiesenene Wertes erfolgt auf der Basis des robusten Mittelwerts der Messergebnisse aller Teilnehmer. Die für die Berechnung der zU-Scores notwendige Standardabweichung ergibt sich ebenfalls aus den Messergebnissen der teilnehmenden Laboratorien. Die Planungsgruppe legt vor der Durchführung des Ringversuchs Ober- und Untergrenzen für die Standardabweichung fest, die verhindern sollen, dass die Toleranzgrenzen und damit die Qualitätsanforderungen an die Laboratorien zu scharf oder zu lasch werden.
Alle teilnehmenden Laboratorien erhalten nach Abschluss der Auswertung ein Ergebnisbewertungsblatt, aus dem für alle Messwerte durch Kennzeichnung mit "e" für erfolgreich, "f" für fragwürdig und "u" für unzureichend die Bewertung dieses Einzelwertes hervorgeht. Daneben wird für jeden Parameter dokumentiert, ob er "erfolgreich" oder "nicht erfolgreich" bestimmt wurde. Als "erfolgreich" bestimmt werden die Parameter klassifiziert, bei denen mindestens 50% der Messwerte innerhalb der Toleranzgrenzen liegen. Parameter, für die keine Messwerte abgegeben wurden, werden mit "nicht teilgenommen" gekennzeichnet.

Die Teilnehmer erhalten auch eine Bescheinigung für den Ringversuch, auf der für jeden Parameter die Parameterbewertung (erfolgreich, nicht erfolgreich oder nicht teilgenommen) vermerkt ist.

Auf der Internetseite der AQS Baden-Württemberg wird auch ein ausführlicher Auswertungsbericht veröffentlicht, in dem die Ergebnisse aller teilnehmenden Laboratorien in anonymisierter Form enthalten und tabellarisch und graphisch aufgearbeitet sind.

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