Ringversuche zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen

Handlungsempfehlung zur Qualitätsgesicherten Eigenkontrolle - Ringversuch - Aus- und Bewertung

Das (damalige) Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg hat 2003 in den o.g. Handlungsempfehlungen ein System vorgestellt, dessen Anwendung es den Betreibern von Kläranlagen ermöglicht, die Eigenkontrolle ihrer Anlage so aufzuwerten, dass die amtliche Überwachung auf ein Mindestmaß reduziert werden kann.
Dafür ist eine Qualitätssicherung der Eigenkontrollanalytik nach ATV A704 notwendig, die im Rahmen einer Begehung von unabhängigen Dritten überprüft wird. Zusätzlich ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den diesbezüglichen Ringversuchen der AQS Baden-Württemberg am ISWA zu erbringen.
Nähere Einzelheiten können der Handlungsempfehlung entnommen werden, die beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg erhältlich ist (siehe obigen Link).

Die AQS Baden-Württemberg am ISWA führt einmal im Jahr einen Ringversuch zur Betriebsanalytik auf Kläranlagen durch. Folgende Parameter sind dabei zu bestimmen:

  • CSB
  • Gesamt-Stickstoff
  • Nitrat-Stickstoff
  • Ammonium-Stickstoff
  • Gesamt-Phosphor
  • TOC (optional)

Die Analysen sind in der Regel mit Betriebsmethoden durchzuführen.

Die Aus- und Bewertung dieser Ringversuche richtet sich nach den Vorgaben der DIN 38402 - A45 und des LAWA- Merkblatts A-3 ("Ringversuche zur externen Qualitätsprüfung von Laboratorien" aus LAWA: AQS-Merkblätter zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung).
Die Festlegung des zugewiesenen Wertes erfolgt soweit möglich aus den Einwaagen bei der Herstellung der Proben, sonst auf der Basis des robusten Mittelwerts der Messergebnisse aller Teilnehmer. Im ersten Fall muss der Gehalt des Analyten in der verwendeten Matrix mit hoher Genauigkeit bekannt sein. Dieser Wert kann analog zum Verfahren der Standardaddition aus den Ergebnissen der Laboratorien und den Einwaagen ermittelt werden. Die für die Berechnung der zU-Scores notwendige Standardabweichung ergibt sich ebenfalls aus den Messergebnissen der teilnehmenden Laboratorien. Wann immer möglich wird die in DIN 38402 - A45 beschriebene Varianzfunktion bei der Festsetzung der Standardabweichung zur Leistungsbewertung herangezogen. Der Ringversuchsleiter legt vor der Durchführung des Ringversuchs Ober- und Untergrenzen für die Standardabweichung fest, die verhindern sollen, dass die Toleranzgrenzen und damit die Qualitätsanforderungen an die Laboratorien zu scharf oder zu lasch werden.
Alle teilnehmenden Laboratorien erhalten nach Abschluss der Auswertung ein Ergebnisbewertungsblatt, aus dem für alle Messwerte durch Kennzeichnung mit "e" (erfolgreich), "f" (fragwürdig) bzw. "u" (unzureichend) die Bewertung dieses Einzelwertes hervorgeht. Daneben wird für jeden Parameter dokumentiert, ob er "erfolgreich" oder "nicht erfolgreich" bestimmt wurde. Als "erfolgreich" bestimmt werden die Parameter klassifiziert, bei denen mindestens 50% der Messwerte innerhalb der Toleranzgrenzen liegen. Parameter, für die keine Messwerte abgegeben wurden, werden mit "nicht teilgenommen" gekennzeichnet.
Selbstverständlich erhalten die Teilnehmer auch eine ausführliche Auswertebroschüre, in der die Ergebnisse aller teilnehmenden Laboratorien in anonymisierter Form enthalten und tabellarisch und graphisch aufgearbeitet sind. Diese Broschüren sind auch hier auf der Internetseite der AQS Baden-Württemberg verfügbar.

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